Wir bitten Sie Nachstehendes und für Ihren Messestand Zutreffendes zu beachten und die erforderlichen Befunde, Atteste bzw. Stoffproben für die behördliche Standabnahme durch die Magistratsabteilung (MA 36/V) bis SPÄTESTENS ZUM LETZTEN AUFBAUTAG (9 UHR) beim Hallenmeister abzugeben oder per
Fax +43 1 727 20-2749 zu senden.
Bitte beachten Sie:
Für etwaige Fragen steht Ihnen unser Hallenmeister gerne zur Verfügung.
Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen Ihnen einen erfolgreichen Messeverlauf.
Reed Messe Wien
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Entsorgung sämtlicher Verpackungs- und Standbaumaterialien (das sind vorwiegend Einwegteppiche, Spanplatten, etc.), die beim Auf- und Abbau Ihres Messestandes anfallen, ohne Ausnahme von Ihnen selbst bzw. durch das beauftragte Standbauunternehmen oder den Lieferanten zu erfolgen hat. Wir ersuchen Sie, alle in die Messeplanung Involvierten in Ihrem Haus darüber zu informieren, da wir bei Nichtbefolgung leider gezwungen sind, eine externe Entsorgung zu beauftragen und Ihnen die anfallenden Kosten für die Müllentsorgung in Rechnung zu stellen. Wir sehen uns zu dieser notwendigen Maßnahme angesichts der enormen Kosten für die Müllentsorgung bzw. -deponierung im Interesse aller Aussteller gezwungen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe.
Bei Fragen in Hinblick auf Entsorgungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte den zuständigen Hallenmeister.
Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz)
Gesetz betreffend Lage, Beschaffenheit, Einrichtung und Betrieb von Veranstaltungsstätten (Wiener Veranstaltungsstättengesetz)
Kundmachung des Wiener Magistrates betreffend ortspolizeiliche Vorschriften für Messen
Allgemeine Informationen zu Glückspiel und Preisausschreiben
Weiterführende Informationen zum Glückspiel am Standort Wien
Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot. Dieses Gesetz kommt damit auch in der Messe Wien vollinhaltlich zur Anwendung. Das heißt, dass am gesamten überdachten Gelände allen Personen das Rauchen ausnahmslos nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien erlaubt ist. In der Messe Wien befinden sich diese gekennzeichneten Zonen meist neben den Übergängen zwischen der Mall und den Messehallen. Die Flächen vor den Haupteingängen sind keine Raucherzonen! Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht mehr geraucht werden darf. Damit ist ab sofort auch jene Übergangsregelung obsolet geworden, die ein Rauchen an Messeständen unter gewissen Umständen bis dato erlaubt hat. Dieser Zustand wurde in der Zwischenzeit von einer Vielzahl von Nichtrauchern gezielt zur Anzeige gebracht, worauf die Behörde uns als Veranstalter in die Pflicht genommen hat und eine strikte Einhaltung der Gesetze fordert. Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor!
Wir möchten Sie daher bitten, diese klare gesetzliche Bestimmung auch im Sinne des Nichtraucherschutzes konsequent einzuhalten. Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Covid-19
We care! Stay safe! Um die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten bei der Durchführung von Messen und Veranstaltungen zu gewährleisten, haben wir (Reed Exhibitions Österreich) ein umfassendes Hygiene- und Präventionskonzept erstellt. Dieses basiert auf den aktuell gültigen Vorgaben der Österreichischen Bundesregierung und den Empfehlungen der WHO. Unser Konzept unterliegt laufenden Anpassungen an die jeweils aktuellen Verordnungsbedingungen.
Erfüllung der steuerlichen Grundvoraussetzungen für eine Messeteilnahme in Österreich für AusstellerInnen aus dem Ausland
AusstellerInnen, die in Österreich zum Zeitpunkt der Messe weder Wohn- oder Firmensitz, einen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine Betriebsstätte haben, und die in Österreich Umsätze tätigen, bei denen es nicht zum Übergang der Steuerschuld kommt (d.s. insbesondere Inlandslieferungen, sonstige Leistungen an Privatpersonen), sind verpflichtet, sich beim Finanzamt Graz-Stadt registrieren zu lassen und Umsatzsteuervoranmeldungen sowie Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben.
Dazu benötigen sie eine UID-Nr. (=Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), die wie folgt zu beantragen ist:
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.usp.gv.at/Portal.Node/usp/public/content/steuern_und_finanzen/umsatzsteuer/ust-veranlagungsverfahren.html
Wir empfehlen unseren Ausstellern eine Vorlaufzeit von mind. 3 Wochen vor Messebeginn einzuplanen, um eine rechtzeitige Abwicklung sicherzustellen.
Für genauere Informationen wo Sie die Umsatzsteuer rückvergütet bekommen, kontaktieren Sie bitte das zuständige Finanzamt:
Finanzamt Graz-Stadt
Betriebsveranlagungsteams Ausländerreferate
Conrad von Hötzendorf-Straße 14-18
8018 Graz
T: +43 316 881538
Ausländische Arbeitgeber haben die während des Auf- und Abbaus beteiligten entsendeten Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme bei der Zentralen Koordinierungsstelle des BMF elektronisch anzumelden. Es werden schwerpunktmäßig arbeitsmarktrechtliche Kontrollen durch die Finanzpolizei durchgeführt, auf die wir weder Einfluss haben, noch im Vorfeld darüber informiert werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Zentrale Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen (ZKO) unter: https://www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/entsendung-zentrale-koordination/entsendemeldungen-zentrale-koordinationsstelle.html
Genehmigungen Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten
MA 6 der Stadt Wien
Dresdner Straße 75, 1200 Wien
T: +43 1 4000-86201, -86202, -86399
Baupolizeiliche Angelegenheiten, Genehmigung von Flüssiggas
Genehmigung von Laseranlagen
Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien
Dresdner Straße 75, 1200 Wien
T: +43 1 4000-363 41
Messepersonal
Christoph Ammann Management Security GmbH
Messeplatz 1, 1020 Wien
T: +43 1 729 90 94
E: messe@cam-security.at
Messespedition
DHL GmbH
Messezentrum / Halle D, Top 3
Trabrennstraße 3-5, 1020 Wien
T: +43 1 728 31 60-8700
F: +43 1 728 31 60-90, -91
E: thomas.hausmeister@dhl.com
Taxi
T: +43 1 40 100, 60 160
Taxi-Standplatz vor dem Messeeingang beim Foyer A
Polizei
Ausstellungsstraße 44, 1020 Wien
T: +43 1 313 10-63310
Standaufbau und -einrichtung, Mietbedingungen
Die vermieteten Stände stehen im Eigentum der Reed Messe Wien, daher ist jede Bearbeitung und Veränderung an den Objekten untersagt. Dies betrifft insbesondere das Nageln, Schrauben, Schweißen und Kleben, sowie das Übermalen und Tapezieren. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der vermieteten Objekte auch durch Dritte mit dem Wiederbeschaffungswert.
Beginn des Standaufbaus
Beim Eintreffen im Messezentrum vor Beginn der Standaufbauarbeiten bitten wir Sie, vom Messeteam eine Genehmigung zum Standaufbau zu erwirken und diese dem jeweiligen Hallenmeister zu übergeben. Die Genehmigung wird erteilt, wenn Sie die Erklärung (siehe Aussteller-Services) beigebracht haben, die Genehmigung der Betriebstechnik für allfällige Überbauten vorliegt und die Platzmietenrechnung sowie alle bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Rechnungen vollständig beglichen wurden.
Belegung des Standes
Der gemietete Platz muss am Eröffnungstag um 8.00 Uhr morgens entsprechend belegt sein und dies während der Messe bleiben, widrigenfalls die Reed Messe Wien GmbH berechtigt ist, unbeschadet der Verpflichtung des Ausstellers für die gesamte Platzmiete und sämtliche Nebenkosten aufzukommen, über den Platz anderweitig zu verfügen.
Ausstattung der Kojen
Die vom Aussteller gemietete Ausstellungsfläche wird ohne Begrenzungswände zur Verfügung gestellt und ist durch Bodenmarkierungen abgegrenzt. Bitte beachten Sie, dass sich durch das Aufstellen von Alu-Trennwänden die Innenlichte Ihres Standes um 4 cm reduziert.
Ausstellerkarten während der Messe
Aussteller erhalten je nach Größe des Standes eine bestimmte Anzahl von Ausstellerkarten kostenlos. Weitere Ausstellerkarten können gegen Entgelt bezogen werden. Die Ausstellerkarten berechtigen den Inhaber, die Messeanlage während der festgesetzten Zeiten zu betreten. Die Reed Messe Wien GmbH übernimmt keine Verantwortung für etwaige Dispositionen Unbefugter. Ausstellerkarten lauten auf den Namen des Bestellers und sind nicht übertragbar. Die Messeorgane sind berechtigt, die Identität der Kartenbesitzer zu überprüfen und Karten bei Missbrauch ersatzlos einzuziehen.
Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten
Das Aufstellen von Apparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt werden kann oder bei denen das Spielergebnis vom Zufall abhängig ist, Schau-, Scherz-, Geschicklichkeitsautomaten etc., sowie Apparate mit Spielergebnisanzeige sind vor Messebeginn zur Vergnügungssteuer anzumelden. Zusätzlich muss 6 Wochen vor Messebeginn für eine Konzession am jeweiligen Messestand eingereicht werden. Nur bei Erteilung einer Konzession dürfen die Geräte in Betrieb genommen werden. Zuständig dafür ist die Magistratsabteilung 4/7 der Stadt Wien, Ebendorferstraße 2, 1010 Wien, T: +43 1 4000-86385. Der Aussteller hat aus dem Betrieb solcher Apparate die Reed Messe Wien GmbH schad- und klaglos zu halten.
Werbung am Messestand
Blinkzeichen und -schriften sind unzulässig. Der Einsatz von Gasen und Dämpfen (Trockeneis etc.) ist genehmigungspflichtig (die Hallen sind mit Brandmeldeanlagen ausgerüstet; Fehlalarmeinsätze der Feuerwehr werden dem Verursacher in Rechnung gestellt). Laseranlagen müssen bei der Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien, Dresdner Straße 75, 1200 Wien, T: +43 1 4000-922 83 eingereicht werden.
Nutzen Sie unsere Räumlichkeiten im Congress Center der Messe Wien als zusätzliche Präsentationsmöglichkeit!
Unser Congress Center sowie die Messehallen können nicht nur während unserer Messen, sondern auch das ganze Jahr über gemietet werden. Unser Team berät Sie gerne und steht Ihnen für ein maßgeschneidertes Angebot jederzeit zur Verfügung.
Karin Katlein
Gastveranstaltungen - Durchführung
T: +43 1 72720 - 2313
F: +43 1 72720 - 2359
E: karin.katlein@messecongress.at
Christine Schlagbauer
Gastveranstaltungen - Durchführung
T: +43 1 72720 - 2316
F: +43 1 72720 - 2359
E: christine.schlagbauer@messecongress.at
Katrin Windl
Gastveranstaltungen - Durchführung
T: +43 1 72720 - 2314
F: +43 1 72720 - 2359
E: katrin.windl@messecongress.at