Standaufbau und -einrichtung
Während der Messe
Standaufbau und -einrichtung
Mietbedingungen
Die vermieteten Stände stehen im Eigentum der Reed Messe Wien, daher ist jede Bearbeitung und Veränderung an den Objekten untersagt. Dies betrifft insbesondere das Nageln, Schrauben, Schweißen und Kleben, sowie das Übermalen und Tapezieren. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der vermieteten Objekte auch durch Dritte mit dem Wiederbeschaffungswert.
Beginn des Standaufbaus
Beim Eintreffen im Messezentrum vor Beginn der Standaufbauarbeiten bitten wir Sie, vom Messeteam eine Genehmigung zum Standaufbau zu erwirken und diese dem jeweiligen Hallenmeister zu übergeben. Die Genehmigung wird erteilt, wenn Sie die Erklärung (siehe Aussteller-Services) beigebracht haben, die Genehmigung der Betriebstechnik für allfällige Überbauten vorliegt und die Platzmietenrechnung sowie alle bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Rechnungen vollständig beglichen wurden.
Belegung des Standes
Der Beginn des Aufbaus und der Standeinrichtung muss bis spätestens einen Tag vor Messebeginn, 12 Uhr erfolgen. Falls Sie diesen Termin nicht einhalten können, müssen Sie dies dem Messeteam schriftlich (Fax, e-Mail) bekanntgeben. Erfolgt bis zum oben genannten Termin keine Benachrichtigung oder ist die Fläche nicht belegt, so behält sich die Reed Messe Wien GmbH das Recht vor, ab diesem Zeitpunkt ohne weitere Verständigung über die Fläche anderweitig zu verfügen. Der gemietete Platz muss am Eröffnungstag um 8.00 Uhr morgens entsprechend belegt sein und dies während der Messe bleiben, widrigenfalls die Reed Messe Wien GmbH berechtigt ist, unbeschadet der Verpflichtung des Ausstellers für die gesamte Platzmiete und sämtliche Nebenkosten aufzukommen, über den Platz anderweitig zu verfügen. Auch für alle durch das Nichtbelegen des Platzes entstandene Schäden hat der Aussteller aufzukommen. Eine Veränderung des zugewiesenen Platzes sowie Veränderungen an den äußeren Wandflächen des Standes sind nicht gestattet.
Ausstattung der Kojen
Die vom Aussteller gemietete Ausstellungsfläche wird ohne Begrenzungswände zur Verfügung gestellt und ist durch Bodenmarkierungen abgegrenzt. Bitte beachten Sie, dass sich durch das Aufstellen von Alu-Trennwänden die Innenlichte Ihres Standes um 4 cm reduziert.
Während der Messe
Ausstellerkarten
Aussteller erhalten je nach Größe des Standes eine bestimmte Anzahl von Ausstellerkarten kostenlos. Weitere Ausstellerkarten können gegen Entgelt bezogen werden. Die Ausstellerkarten berechtigen den Inhaber, die Messeanlage während der festgesetzten Zeiten zu betreten. Die Reed Messe Wien GmbH übernimmt keine Verantwortung für etwaige Dispositionen Unbefugter. Ausstellerkarten lauten auf den Namen des Bestellers und sind nicht übertragbar. Die Messeorgane sind berechtigt, die Identität der Kartenbesitzer zu überprüfen und Karten bei Missbrauch ersatzlos einzuziehen.
Aufstellen von Spiel- und Musikapparaten
Das Aufstellen von Apparaten, durch deren Betätigung ein Gewinn in Geld oder Geldeswert erzielt werden kann oder bei denen das Spielergebnis vom Zufall abhängig ist, Schau-, Scherz-, Geschicklichkeitsautomaten etc., sowie Apparate mit Spielergebnisanzeige sind vor Messebeginn zur Vergnügungssteuer anzumelden. Zusätzlich muss 6 Wochen vor Messebeginn für eine Konzession am jeweiligen Messestand eingereicht werden. Nur bei Erteilung einer Konzession dürfen die Geräte in Betrieb genommen werden. Zuständig dafür ist die Magistratsabteilung 4/7 der Stadt Wien, Ebendorferstraße 2, 1010 Wien, T: +43 1 4000-86385. Der Aussteller hat aus dem Betrieb solcher Apparate die Reed Messe Wien GmbH schad- und klaglos zu halten.
Werbung am Messestand
Blinkzeichen und -schriften sind unzulässig. Der Einsatz von Gasen und Dämpfen (Trockeneis etc.) ist genehmigungspflichtig (die Hallen sind mit Brandmeldeanlagen ausgerüstet; Fehlalarmeinsätze der Feuerwehr werden dem Verursacher in Rechnung gestellt).
Laseranlagen müssen bei der Magistratsabteilung 36 der Stadt Wien, Dresdner Straße 75, 1200 Wien, T: +43 1 4000-922 83 eingereicht werden.
Verbreitung von Werbematerial, Detailverkauf, Warenproben
Drucksorten und Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt werden. Werbeaktivitäten außerhalb des Standes sind kosten- und genehmigungspflichtig und ausnahmslos nur in den Foyers, Übergängen und im Freigelände gestattet. Befragungen durch externe Firmen sind im Messezentrum nicht gestattet. Jede entgeltliche Abgabe von Waren oder Dienstleistungen durch den Aussteller oder dem Aussteller zurechenbare Dritte im Messezentrum, auch wenn die Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen nicht während der Messe sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zulassung durch den Veranstalter untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot des Verkaufs ohne Zulassung verpflichtet den Aussteller, dem Veranstalter sämtliche diesem auflaufende bzw. vorgeschriebene, mit dem Verstoß in kausalem Zusammenhang stehende Kosten, Gebühren sowie Steuern verschuldensunabhängig zu ersetzen. Im Falle eines Verstoßes mehrerer Aussteller haften solche Aussteller für die genannten Kosten, Gebühren sowie Steuern zu ungeteilter Hand. Die entgeltliche Abgabe von Mustern ist an eine Zulassung durch den Veranstalter gebunden. Die unentgeltliche Abgabe von Mustern ist gestattet.
Versicherungen
Die Reed Messe Wien GmbH ist gegen Diebstahl von Ausstellungsgütern nicht versichert. Wir empfehlen unseren Ausstellern den Abschluss einer entsprechenden Messeversicherung.
Ihr direkter Draht zur Presse
Fachpresse und Massenmedien berichten über unsere Veranstaltungen und ihre Aussteller. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Servicedienst, um direkt mit den Medien in Kontakt zu treten. Teilen Sie uns mit, was Sie als Aussteller auf der Messe Neues zeigen werden. Im Pressezentrum haben Sie die Möglichkeit, Ihre Presseunterlagen in einem für Sie reservierten Fach, gegen Gebühr, aufzulegen. Interessiert? Dann kontaktieren Sie doch gleich unseren Presseservice:
T: +43 1 727 20-2420
F: +43 1 727 20-2429
Aktivitäten am Messestand
Standpromotions sind dem Messeteam schriftlich zu melden.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese ausnahmslos nur dann genehmigt werden, wenn:
- die Aktivität innerhalb des Standes und nicht an der Standgrenze situiert wird,
- für die zu erwartende Zahl der Zuseher/Teilnehmer genügend Platz innerhalb des Messestandes nachgewiesen werden kann, die Abstrahlung des Tones in das Standinnere erfolgt und nicht in Richtung Standbegrenzung abgestrahlt wird, wobei der maximale Geräuschpegel an der Standgrenze 40 dB(A) nicht überschreiten darf,
- die Nachbarstände weder optisch noch akustisch belästigt werden,
- die geplanten Aktivitäten zeitgerecht bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter Beigabe einer genauen Skizze und mit detaillierter Ablaufbeschreibung gemeldet werden.
Empfänge und Feste am Messestand
Diese Aktivitäten nach den allgemeinen Messeöffnungszeiten sind genehmigungspflichtig und schriftlich dem Messeteam zu melden.
Die dadurch entstehenden Kosten (Personal, Strom u.dgl., siehe Aufbauzeiten - Kosten für Verlängerungen) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Ihre Gäste müssen über eine gültige Eintrittskarte bzw. Gutscheine verfügen. Einladungen, die gleichzeitig zum Eintritt berechtigen, können wir nicht akzeptieren.
Natürlich stellen wir Ihnen gerne auch unsere Clubräumlichkeiten zur Verfügung.
Über Konditionen und Preise berät Sie gerne das Messeteam.
Parkplätze
Jeder Aussteller erhält eine kostenlose Parkkarte. Weitere PKW-Dauerplätze können gegen Entgelt bestellt werden, beachten Sie dazu den Bereich Betriebstechnik in den Aussteller-Services.
Für Schäden auf allen Parkplätzen (Beschädigung, Einbruch, Diebstahl etc.), die durch Dritte verursacht werden, besteht seitens der Reed Messe Wien GmbH keine Haftung.
Die Vergabe der Parkkarten erfolgt nach Verfügbarkeit und in der Reihenfolge der einlangenden Bestellungen.